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Selbstgemachte Lebensmittel verkaufen: Auflagen und Vorschriften

Selbstgemachte Lebensmittel verkaufen: Auflagen und Vorschriften Header-Bild
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Sich mit Lebensmittel aus eigener Produktion etwas dazuverdienen

Selbstgemachte Marmelade, am besten aus den Früchten aus dem eigenen Garten, leckerer Honig oder ausgefallene Pralinen werden mit viel Liebe hergestellt. Und das schmeckt man! Echte Hausmannskost ist nicht nur authentischer, sondern vor allem viel geschmackvoller als Lebensmittel aus Massenproduktion. Deshalb ist der Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln eine gute Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. So wird aus dem Hobby ein feines Small Business. Aber darf ich überhaupt meine selbstgemachte Marmelade verkaufen? Welche Vorschriften muss ich beachten? Und welcher Verkaufskanal eignet sich für meine Produkte?

Art der selbstgemachten Produkte

Für sämtliche Vorschriften ist es zunächst entscheidend, welche Art von Lebensmittel Sie verkaufen möchten und wo Sie die Produkte anbieten. Es gilt die Faustregel: Je höher der Verarbeitungszustand, desto mehr Richtlinien gilt es zu beachten. Ganz konkret wird in vier Bereiche unterschieden.

Eigenes Obst, Gemüse und Co. verkaufen

Beim eigenen Obst und Gemüse spricht man von sogenannten Urprodukten. Dabei handelt es sich um selbst produzierte, aber unveränderte Produkte. Der Verkauf funktioniert ohne viele Auflagen. Diese klassische Direktvermarktung ist zumindest auf dem eigenen Grundstück genehmigungsfrei. Erst bei einem richtigen Hofladen wird eine Gewerbeanmeldung fällig. Auch ohne Gewerbe müssen allerdings die Umsätze aus dem Verkauf an das Finanzamt übermittelt werden. Die gute Nachricht: Steuern werden erst erhoben, wenn die Einkünfte den geltenden Freibetrag übersteigen. Für den Verkauf auf Wochenmärkten stellen zuständige Städte und Gemeinden eine Genehmigung aus. Selbstverständlich sollte der Lager- und Verkaufsstandort auch ohne spezifische Vorschriften sauber gehalten werden.

Urprodukte: Was gilt es zu beachten?
  • Gewerbeanmeldung nur bei Verkauf außerhalb des eigenen Grundstücks
  • Genehmigung bei Verkauf auf dem Markt

Selbstgemachte Marmelade, Säfte und Co. verkaufen

Bei Lebensmitteln wie Marmeladen, Chutneys, Honig oder Säften handelt es sich um Produkte aus “überwiegend eigenem Anbau”. Das bedeutet, dass die Zutaten zum Großteil selbst angebaut wurden. Konkret dürfen die zugekauften Inhaltsstoffe wie beispielsweise Zucker nicht mehr als 50 Prozent ausmachen. Auch bei diesen Erzeugnissen ist beim Verkauf auf dem eigenen Grundstück in vielen Gemeinden keine Gewerbeanmeldung nötig. Wir empfehlen, sich vor Ort zu versichern, wie es dort gehandhabt wird. In jedem Fall sind einige andere Anforderungen zu beachten. Zum einen müssen die produzierten Lebensmittel Informationen zu Inhaltsstoffen und Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten. Zum anderen ist ein Nachweis einer Schulung zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutz Pflicht.

Produkte aus überwiegend eigenem Anbau: Was gilt es zu beachten?
  • Gewerbeanmeldung nur bei Verkauf außerhalb des eigenen Grundstücks
  • Genehmigung bei Verkauf auf dem Markt
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
  • Unterweisung zur Lebensmittelhygiene

Selbstgemachte Nudeln, Pralinen und Co. verkaufen

Wenn Sie für Ihre selbstgemachten Produkte mehr als 50 % Inhaltsstoffe aus fremdem Anbau verarbeiten, kommen mehr Regeln auf Sie zu. Neben einer Gewerbeanmeldung ist es zwingend erforderlich, die Art und Menge der zugekauften Produkte zu dokumentieren. Auch Nachweise über eine Schulung zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutz sind verpflichtend.

Produkte mit mehr als 50 % Fremdbestandteilen: Was gilt es zu beachten?
  • Gewerbeanmeldung
  • Genehmigung bei Verkauf auf dem Markt
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
  • Unterweisung zur Lebensmittelhygiene

Milchprodukte, Likör und Co. verkaufen

Besondere Vorsicht ist beim Verkauf von leicht verderblichen Produkten geboten. Dazu zählen beispielsweise Produkte aus Milch oder Fleisch. Informieren Sie sich vor der Produktion genau über Hygienevorschriften während der Verarbeitung und achten Sie auf eine geschlossene Kühlkette. Bei tierischen Erzeugnissen kommen außerdem veterinärmedizinische Anforderungen, Richtlinien zur Seuchenprävention und eine EU-Zulassung für Lebensmittelbetriebe hinzu. Beim Verkauf von selbstgemachtem Likör oder Branntwein wiederum gelten zusätzliche Bestimmungen wie das Jugendschutzgesetz. Klären Sie, bevor Sie mit dem Verkauf von Alkohol starten, die Regelungen für Ihr Bundesland.

Milprodukte, Fleisch und Alkohol: Was gilt es zu beachten?
  • Gewerbeanmeldung
  • Genehmigung bei Verkauf auf dem Markt
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Unterweisung zur Lebensmittelhygiene
  • Veterinärmedizinische Anforderungen
  • Dokumentation aller Arbeitsschritte und Herkunft aller Inhaltsstoffe
  • Einhaltung der Kühlkette
  • Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  • EU-Zulassung für Lebensmittelbetriebe
  • Gegebenenfalls Jugendschutz und Gaststättengesetz

Für die genauen Vorschriften ist der Verarbeitungsszustand der Lebensmittel entscheidend. Als Fausregel gilt: Je höher der Verarbeitungszustand, desto mehr Richtlinien gilt es zu beachten.

Selbstgemachte Lebensmittel verkaufen: Auflagen und Vorschriften Bild
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Vorschriften für den Verkauf selbstgemachter Lebensmittel

Je nach Produkt und Verkaufsstätte gelten verschiedene Regelungen. Diese betreffen zum einen den Verbraucherschutz und zum anderen (steuer-)rechtliche Aspekte.

Gewerbeanmeldung

In der Regel ist für jegliche Geschäftstätigkeiten - so auch für den Verkauf selbstgemachter Lebensmittel - eine Gewerbeanmeldung notwendig. Eine Ausnahme stellt der Verkauf von Urprodukten oder Lebensmitteln aus überwiegend eigenem Anbau auf dem eigenen Grundstück dar. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde und kostet meist zwischen 20 und 60 €.

Wollen Sie Ihre eigenen Lebensmittel auf Märkten anbieten, benötigen Sie einen speziellen Gewerbeschein. Denn bei einem Marktstand handelt es sich um ein sogenanntes Reisegewerbe. Nur mit der Reisegewerbekarte in der Tasche ist es Ihnen erlaubt, Ihre Waren auf Märkten zu verkaufen. Des Weiteren ist auf jedem Markt eine Standerlaubnis nötig. Diese stellt entweder die städtische Behörde oder der jeweilige Veranstalter des Marktes aus. In vielen Bundesländern wie beispielsweise Bayern ist das für einige Städte im Online-Verfahren möglich.

Vorsicht: Auch ohne Gewerbeanmeldungen müssen die Einkünfte mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Liegt der Gewinn unterhalb des aktuell geltenden Freibetrags, sind aber keine Abgaben fällig.

Verpflichtende Belehrungen

Sobald Sie Lebensmittel verkaufen, die in irgendeiner Form verarbeitet sind, ist eine Belehrung zum Infektionsschutz sowie gegebenenfalls eine Unterweisung zur Lebensmittelhygiene verpflichtend. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kann bei einem Gesundheitsamt oder online durchgeführt werden. Die Lebensmittelhygieneschulung wird beispielsweise von der IHK angeboten.

Lebensmittelkennzeichnung

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel dient vor allem dem Verbraucherschutz. Alle Details sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegt. Bei unverarbeiteten Obst und Gemüse genügt eine Produktbezeichnung und die Angabe der Herkunft.
Bei verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln wie beispielsweise selbstgemachtem Brotaufstrich oder Sirup sind folgende zusätzliche Angaben erforderlich:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Ursprungsland
  • Allergene und Zusatzstoffe
  • Nettogewicht, Füllmenge und Abtropfgewicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Herstelleradresse
  • Nährwerttabelle (erst bei überregionalem Vertrieb oder einer Betriebsgröße von mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über einer Million)

Hinweis: Beachten Sie die Mindestschriftgröße für Lebensmitteletiketten.

Lebensmittel in der eigenen Küche herstellen und verkaufen

Unter Umständen ist es erlaubt, die eigene Küche für die Herstellung der Produkte zu verwenden. Allerdings gelten strenge Hygieneanforderungen, welche in Privaträumen meist nur sehr schwer umzusetzen sind. Das zuständige Gesundheitsamt gibt hier genauere Informationen und prüft gegebenenfalls, ob Ihre Küche geeignet ist.

Rechtliche Fallstricke

Beachten Sie bei der Benennung Ihres Produkts, dass dieser Name nicht schon existiert, um Urheberrechts- oder Patentrechtsverletzungen zu vermeiden. Für die Betitelung kann es außerdem weitere spezielle Bestimmungen geben. So soll beispielsweise bei veganen Erzeugnissen darauf geachtet werden, dass die Bezeichnung für Verbraucher*innen nicht irreführend sind. Dies ist in den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs festgelegt.
Und auch Marmelade ist nicht gleich Marmelade. Denn es gibt sie tatsächlich: Die Konfitürenverordnung. Darin ist genau festgelegt, wann das Produkt als Konfitüre, Gelee, Fruchtaufstrich oder eben als Marmelade benannt werden darf.

Wo kann ich selbstgemachte Lebensmittel verkaufen?

Die einfachste Möglichkeit, Ihre selbstgemachten Produkte zu verkaufen, ist zunächst das eigene Grundstück. Mit einem Selbstbedienungsschrank oder einem Verkaufsautomaten ist der Aufwand für den Vertrieb sehr gering. Allerdings ist hier der Standort entscheidend. Ist das eigene Grundstück weniger gut gelegen, bietet sich ein Lebensmittelautomat mitten im Ort oder an anderen hoch frequentierten Plätzen an. Auch Märkte sind eine gute Möglichkeit, Marmelade, Honig und Co. anzubieten. Genauer zu prüfen ist, ob man Lebensmittel auf dem Flohmarkt verkaufen darf. Denn hier gelten gegebenenfalls gesonderte Regelungen des Marktbetreibers. Außerdem sind, anders als für Trödel, eine Gewerbeanmeldung und die unterschiedlichen Unterweisungen des Gesundheitsamtes obligatorisch. Weitere Möglichkeiten der Direktvermarktung sind ein Online-Shop oder ein Hofladen.

Die Möglichkeiten im Überblick:

  • Verkaufsautomat
  • Selbstbedienungsschrank oder -stand
  • Selbsternte
  • Märkte
  • Hofladen
  • Online-Shop

 

Hinweis: Beachten Sie, dass sich die Vorschriften für den Verkauf selbstgemachter Lebensmittel je nach Verkaufsstandort unterscheiden. 

Selbstgemachte Lebensmittel verkaufen: Auflagen und Vorschriften Bild
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Wo kann ich meine Lebensmittel verkaufen?

  • Verkaufsautomat
  • Selbstbedienungsschrank oder -stand
  • Selbsternte
  • Märkte
  • Hofladen
  • Online-Shop

Ein Anwendungsbeispiel: Selbstgemachte Marmelade verkaufen

Was heißen die Vorschriften nun konkret, wenn ich zum Beispiel plane, selbstgemachte Marmelade zu verkaufen?
Für die Gewerbeanmeldung ist zunächst einmal die Unterscheidung wichtig, ob Sie auf dem eigenen Grundstück oder außerhalb verkaufen. Das zuständige Gewerbeamt gibt Aufschluss über eine nötige Anmeldung. Außerdem ist es entscheidend, ob Sie die Zutaten für Ihren Aufstrich selbst anbauen oder zukaufen. Verwenden Sie Früchte aus Eigenanbau, handelt es sich meist um ein Produkt mit weniger als 50 % Fremdanteil, da lediglich Zucker hinzugefügt wird. Damit gibt es weniger Anforderungen zu erfüllen. Notwendig ist aber in jedem Fall die vollständige Lebensmittelkennzeichnung auf einem entsprechenden Etikett. Speziell bei Marmeladen gilt es, die Konfitürenverordnung hinsichtlich der richtigen Benennung Ihres Fruchtaufstrichs zu beachten. Außerdem sind die Unterweisungen hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes und der Lebensmittelhygiene Pflicht.

Aus dem Garten in den Kochtopf

Die reiche Ernte ist viel zu viel für den Eigenbedarf? Sie lieben es, leckere Eigenkreationen zu schaffen? Dann ist die Direktvermarktung selbst hergestellter Lebensmittel genau das Richtige. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln mit einem hohen Anteil an zugekauften Zutaten sind eine Reihe an Auflagen zu beachten. Hier geben die zuständigen Behörden Auskunft über die Anforderungen in Ihrem Bundesland. Handelt es sich aber um Produkte aus überwiegend eigenem Anbau wie Saft, Honig oder Marmelade, sind die Vorschriften überschaubar. Damit ist der Weg für einen lukrativen Nebenverdienst ohne viel Aufwand geebnet.

Ihr direkter Ansprechpartner

Lukas Krebs
+49 431 30147580