Sich mit Lebensmittel aus eigener Produktion etwas dazuverdienen
Selbstgemachte Marmelade, am besten aus den Früchten aus dem eigenen Garten, leckerer Honig oder ausgefallene Pralinen werden mit viel Liebe hergestellt. Und das schmeckt man! Echte Hausmannskost ist nicht nur authentischer, sondern vor allem viel geschmackvoller als Lebensmittel aus Massenproduktion. Deshalb ist der Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln eine gute Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. So wird aus dem Hobby ein feines Small Business. Aber darf ich überhaupt meine selbstgemachte Marmelade verkaufen? Welche Vorschriften muss ich beachten? Und welcher Verkaufskanal eignet sich für meine Produkte?
Art der selbstgemachten Produkte
Für sämtliche Vorschriften ist es zunächst entscheidend, welche Art von Lebensmittel Sie verkaufen möchten und wo Sie die Produkte anbieten. Es gilt die Faustregel: Je höher der Verarbeitungszustand, desto mehr Richtlinien gilt es zu beachten. Ganz konkret wird in vier Bereiche unterschieden.
Eigenes Obst, Gemüse und Co. verkaufen
Beim eigenen Obst und Gemüse spricht man von sogenannten Urprodukten. Dabei handelt es sich um selbst produzierte, aber unveränderte Produkte. Der Verkauf funktioniert ohne viele Auflagen. Diese klassische Direktvermarktung ist zumindest auf dem eigenen Grundstück genehmigungsfrei. Erst bei einem richtigen Hofladen wird eine Gewerbeanmeldung fällig. Auch ohne Gewerbe müssen allerdings die Umsätze aus dem Verkauf an das Finanzamt übermittelt werden. Die gute Nachricht: Steuern werden erst erhoben, wenn die Einkünfte den geltenden Freibetrag übersteigen. Für den Verkauf auf Wochenmärkten stellen zuständige Städte und Gemeinden eine Genehmigung aus. Selbstverständlich sollte der Lager- und Verkaufsstandort auch ohne spezifische Vorschriften sauber gehalten werden.
Urprodukte: Was gilt es zu beachten?
|
Selbstgemachte Marmelade, Säfte und Co. verkaufen
Bei Lebensmitteln wie Marmeladen, Chutneys, Honig oder Säften handelt es sich um Produkte aus “überwiegend eigenem Anbau”. Das bedeutet, dass die Zutaten zum Großteil selbst angebaut wurden. Konkret dürfen die zugekauften Inhaltsstoffe wie beispielsweise Zucker nicht mehr als 50 Prozent ausmachen. Auch bei diesen Erzeugnissen ist beim Verkauf auf dem eigenen Grundstück in vielen Gemeinden keine Gewerbeanmeldung nötig. Wir empfehlen, sich vor Ort zu versichern, wie es dort gehandhabt wird. In jedem Fall sind einige andere Anforderungen zu beachten. Zum einen müssen die produzierten Lebensmittel Informationen zu Inhaltsstoffen und Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten. Zum anderen ist ein Nachweis einer Schulung zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutz Pflicht.
Produkte aus überwiegend eigenem Anbau: Was gilt es zu beachten?
|
Selbstgemachte Nudeln, Pralinen und Co. verkaufen
Wenn Sie für Ihre selbstgemachten Produkte mehr als 50 % Inhaltsstoffe aus fremdem Anbau verarbeiten, kommen mehr Regeln auf Sie zu. Neben einer Gewerbeanmeldung ist es zwingend erforderlich, die Art und Menge der zugekauften Produkte zu dokumentieren. Auch Nachweise über eine Schulung zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutz sind verpflichtend.
Produkte mit mehr als 50 % Fremdbestandteilen: Was gilt es zu beachten?
|
Milchprodukte, Likör und Co. verkaufen
Besondere Vorsicht ist beim Verkauf von leicht verderblichen Produkten geboten. Dazu zählen beispielsweise Produkte aus Milch oder Fleisch. Informieren Sie sich vor der Produktion genau über Hygienevorschriften während der Verarbeitung und achten Sie auf eine geschlossene Kühlkette. Bei tierischen Erzeugnissen kommen außerdem veterinärmedizinische Anforderungen, Richtlinien zur Seuchenprävention und eine EU-Zulassung für Lebensmittelbetriebe hinzu. Beim Verkauf von selbstgemachtem Likör oder Branntwein wiederum gelten zusätzliche Bestimmungen wie das Jugendschutzgesetz. Klären Sie, bevor Sie mit dem Verkauf von Alkohol starten, die Regelungen für Ihr Bundesland.
Milprodukte, Fleisch und Alkohol: Was gilt es zu beachten?
|





