Ob edler Tropfen oder kalter Hopfen: Alles zu Wein- und Bierautomaten
Beim Bäcker um die Ecke steht schon einer, beim Landwirt sowieso: Die Rede ist von Verkaufsautomaten. Die flexiblen 24/7-Verkaufsstätten sind mehr und mehr im Kommen. Nun haben auch Winzer, Brauereien und Mostereien die unkomplizierte Möglichkeit zur Direktvermarktung für sich entdeckt. Spielen auch Sie mit dem Gedanken, einen Alkohol-Automaten aufzustellen? Das wichtigste vorab: Nur ein Automat mit Altersprüfung erfüllt das Jugendschutzgesetz. Damit Ihre Businessidee ein voller Erfolg wird, haben wir rechtliche Vorgaben und alle wichtigen Eigenschaften des idealen Bier- bzw. Weinautomaten für Sie zusammengestellt.
Rechtlich abgesichert
Ganz allgemein gilt: Die rechtlichen Vorgaben rund um das Aufstellen und Betreiben eines Verkaufsautomaten gelten natürlich genau so wie bei jedem anderen Automaten auch. Wir raten Ihnen allerdings, sich vorab bei Ihrem zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt zu informieren, ob zusätzliche Reglementierungen beim Verkauf von Alkohol bestehen.
Darüber hinaus ist die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes für das Betreiben von Alkohol-Automaten maßgeblich. Der § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) besagt zum einen, dass alkoholische Getränke erst an Jugendliche über 16 bzw. über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Konkret auf Automaten bezogen, macht es außerdem folgende Vorgaben:
Bier, Wein und Co. dürfen nur dann in einem Automaten angeboten werden, wenn dieser
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Nur wenn Sie eine dieser beiden Punkte erfüllen, dürfen Sie den Automaten mit alkoholischen Getränken aufstellen. Ein für Kinder und Jugendliche unzugänglicher Ort kann beispielsweise eine Spielothek oder eine Diskothek sein, deren Zutritt erst ab 18 Jahren gewährt wird. Die zweite Möglichkeit erlaubt es, den Wein- oder Bierautomaten in einem gewerblich genutzten Raum aufzustellen, wenn zusätzlich die Alterskontrolle gewährleistet wird. Dies kann entweder durch technische Vorrichtungen oder durch eine ständige Aufsicht sichergestellt werden. Da es kaum umzusetzen ist, dass rund um die Uhr eine Aufsicht vor Ort ist, ist ein technisches Modul zur Alterskontrolle die gängige Lösung. Hierbei erfolgt die Alterserkennung am Automaten per Chipkarte. Dieses System ist von Zigarettenautomaten bekannt. Das Modul erkennt anhand der Informationen auf dem Chip, ob das nötige Alter erreicht ist. Dementsprechend wird der Verkauf freigegeben oder nicht. Gängigerweise funktioniert dieses System mit einer EC-Karte. Aber auch die Kreditkarte oder Ausweisdokumente wie Personalausweis und Führerschein können eingesetzt werden, sofern diese über den entsprechenden Chip verfügen. Weniger weit verbreitet sind Verkaufsautomaten mit Alterskontrolle via Smartphone bei digitaler Bezahlung. Hierfür werden bestimmte Zahlungs-Apps benötigt. Nach wie vor ist der Weg der Alterskontrolle durch die EC-Karte am üblichsten.