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Einen Selbstbedienungsschrank eröffnen

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Eigene Produkte verkaufen - schnell und unkompliziert!

Sie ernten regelmäßig mehr Obst und Gemüse, als Sie selbst essen können? Sie träumen davon, mit Ihre Handarbeiten zu verkaufen? Eine unkomplizierte Lösung lautet: Selbstbedienungsladen! Ob als kleiner Stand am Straßenrand, als Verkaufsschrank auf dem eigenen Grundstück oder sogar ein kleines Häuschen im Garten - seine eigenen Produkte zu verkaufen ist einfacher, als Sie vielleicht denken! Welche Produkte eignen sich? Was gibt es Rechtliches zu beachten? Und lohnt es sich überhaupt?

Was ist ein Selbstbedienungsschrank eigentlich?

In einem Selbstbedienungsschrank, Verkaufsschrank oder Schrankladen werden verschiedene Produkte zum Verkauf angeboten. Das Besondere an dem Konzept: Es ist kein Verkaufspersonal anwesend. Interessent*innen bedienen sich selbst. Sie nehmen die Ware aus dem Schrank und bezahlen den angegebenen Preis bar in eine Kasse oder digital per Überweisung oder Paypal. Neben Verkaufsschränken gibt es auch ganze Selbstbedienungsläden oder -häuschen oder kleine Verkaufsstände auf dem eigenen Grundstück. Die meisten kennen diese Art des Einkaufens von Selbsterntefeldern wie beispielsweise für Schnittblumen. Man pflückt die Blumen selbst und wirft den Preis in eine Kasse. Egal wie die Ware präsentiert wird: Gemeinsam haben alle Konzepte die Bezahlung auf Vertrauensbasis.

Welche Produkte eignen sich für einen Selbstbedienungsschrank?

In der Regel werden Produkte aus eigener Herstellung verkauft. Kund*innen freuen sich über regionales Obst und Gemüse, Honig oder Eier. Auch Handarbeiten wie selbstgemachte Deko, Keramik, Kerzen oder Ähnliches lassen sich ideal im Schrankladen verkaufen. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Passt ein Selbstbedienungsladen zu mir?

Machen Sie den Test! Können Sie folgenden Aussagen bestätigen? Dann ist ein Selbstbedienungsschrank genau das Richtige für Ihr Vorhaben.

  • An meinem Grundstück kommen viele Menschen vorbei oder ich habe einen guten Kontakt zur Gemeinde, um an öffentliche Stellplätze zu kommen.
  • Ich habe die Möglichkeit, genügend Ware herzustellen, um den Schrank regelmäßig zu befüllen.
  • Ich habe keine Angst davor - und die nötigen Office-Kenntnisse - eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung für das Finanzamt zu erstellen.
  • Ich habe genügend Zeit und scheue mich nicht davor, mich um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kümmern.
  • Ich bin regelmäßig vor Ort, um den Schrank zu befüllen und zu pflegen.

Sie können die meisten Aussagen bejahen? Dann nicht´s wie los! Lesen Sie im Folgenden, was es zu beachten gibt und welche Tipps gerade zu Beginn helfen “den Laden zum Laufen zu bringen”.

Alles Organisatorische rund um ein Selbstbedienungshäuschen

Bevor Sie voller Tatendrang Ihren Verkaufsschrank vor der Haustür aufstellen, müssen Sie einige organisatorische Punkte abklären. Keine Sorge - das klingt aufwendiger, als es ist. Arbeiten Sie die To Dos Schritt für Schritt ab - dann wird Ihr Verkaufsschrank zum vollen Erfolg.

1) Gewerbeanmeldung

Sie haben noch kein Gewerbe? Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, sobald man auf selbstständiger Basis mit dem Verkauf eines Produkts oder Dienstleistung Gewinne erzielen möchte. Ist man parallel fest angestellt, läuft das Gewerbe als Nebengewerbe. Je nach den erzielten Umsätzen spricht man unter Umständen von einem Kleingewerbe. Das hat vor allem steuerliche Vorteile und wird weiter unten näher erläutert. Egal welche Form: Die Anmeldung ist unkompliziert und schnell erledigt. Reichen Sie das Formular beim zuständigen Gewerbeamt ein. Das geht bei den meisten Behörden auch online.

Hinweis: Verkauft man Lebensmittel aus Urproduktion, also beispielsweise unverarbeitetes Obst und Gemüse, ist keine Gewerbeanmeldung nötig!

2) Steuerliche Vorschriften

Nach der Gewerbeanmeldung muss dem Finanzamt der sogenannte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt werden. Das geht am einfachsten digital über Elster und muss spätestens nach den ersten vier Wochen der Gründung passieren. Hier geben Sie an, wie viel Umsatz Sie erwarten. Auf Basis dessen bekommen Sie im Anschluss eine normale Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID übermittelt.
Meist kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Das heißt, es werden keine Umsatz- und Gewerbesteuer fällig. Seit 2025 gilt diese Regelung, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 € liegt. Sofern es sich um ein Kleingewerbe handelt, genügt außerdem eine einfache Buchführung. Das bedeutet, Sie müssen lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, führen. Hier eignet sich beispielsweise eine Excel-Tabelle, in der Sie alle Verkäufe (also Einnahmen) und alle Kosten (also Ausgaben), monatlich auflisten. Der daraus resultierende Gewinn wird am Ende des Jahres an das Finanzamt übermittelt.

3) Genehmigung und Standort

Eine häufig gestellte Frage: Brauche ich für meinen Verkaufsschrank eine Genehmigung? Die Antwort ist leider nicht ganz so einfach. Denn es kommt darauf an. Bei einem Verkaufsstand auf dem Privatgrundstück benötigt man zumindest für einen Selbstbedienungsschrank meist keine Baugenehmigung, da es sich um ein Möbelstück handelt. Entscheidet man sich für ein Selbstbedienungshäuschen in Form eines Gartenhauses, wird ab einer bestimmten Größe immer eine Baugenehmigung fällig. Dennoch sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wir empfehlen unbedingt, bei der zuständigen Behörde nachzufragen. Möchten Sie Ihren Verkaufsschrank auf einer öffentlichen Fläche wie beispielsweise dem Dorfplatz aufstellen, benötigen Sie die Genehmigung des Verantwortlichen.

4) Sonstige Vorschriften

  • Verpackungslizenz
    Auch wenn Sie nichts verschicken, ist eine Verpackungslizenz Pflicht. Denn hierunter fallen zum Beispiel auch Etiketten oder Anhänger.
  • Produktsicherheit
    Das Produktsicherheitsgesetz fordert Warnhinweise auf bestimmten Produkten. Außerdem müssen alle verkauften Artikel gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit entsprechen. Besondere Vorsicht ist beispielsweise beim Verkauf von Spielzeug geboten.
  • Lebensmittelkennzeichnung und -hygiene
    Beim Verkauf von Lebensmitteln fallen spezifische Voraussetzungen wie beispielsweise eine Unterweisung in Lebensmittelhygiene oder Angaben zur Mindesthaltbarkeit an. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Blogartikel über den Verkauf von Lebensmitteln.
  • Verbraucherschutz
    Bringen Sie in Ihrem Schrank unbedingt Ihre Kontaktinformationen an. So kommen Sie nicht nur der Impressumspflicht nach, sondern ermöglichen auch Nachfragen oder die Kontaktaufnahme bei eventuellen Problemen.
  • Jugendschutz
    Bedenken Sie, dass bestimmte Produkte wie Alkohol unter das Jugendschutzgesetz fallen. Selbstgemachten Likör oder Pralinen mit Alkohol dürfen Sie also nur verkaufen, wenn Sie garantieren können, dass Minderjährige keinen Zugriff haben. Das ist mit einem Schrankladen kaum zu organisieren. Hier ist ein Verkaufsautomat mit Alterskontrolle eine gute Alternative.

Tipp: Der Standort ist ausschlaggebend für den Erfolg! Wählen Sie eine Stelle, die gut einsehbar ist und an der viele Menschen vorbeikommen.

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In 7 Schritten zum eigenen Selbstbedienungsschrank

Folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt den Weg hin zum eigenen Verkaufsschrank.

  1. Was will ich verkaufen?
  2. Gewerbeanmeldung
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen
  4. Standort finden: Auf dem eigenen Grundstück oder woanders?
  5. Eventuell nötige Genehmigung klären
  6. Rechtliche Vorschriften klären (Verpackungslizenz, Produktsicherheit,
  7. Lebensmittelkennzeichnung, Verbraucherschutz)
  8. Schrank aufstellen und einrichten
  9. Neues Angebot bewerben

Vor- und Nachteile von Selbstbedienungsschränken

Einen Verkaufsschrank aufstellen oder nicht? Als kleine Entscheidungshilfe haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile aufgelistet. Letztendlich aber ist jede Erfahrung mit einem Schrankladen anders. Wenn Sie sich noch unsicher sind, starten Sie doch erst mit einem kleineren Verkaufsstand auf Ihrem Grundstück und bauen das Angebot nach und nach aus.

Vorteile Nachteile
  • Geringe Kosten für die Anschaffung
  • Theoretisch 24/7 geöffnet
  • Relativ geringer bürokratischer Aufwand für Genehmigungen & Co
  • Risiko von Diebstahl und Betrug
  • Gefahr von Vandalismus
  • Aufwendigere Buchführung, da kein automatisches Warenwirtschafts- bzw. Kassensystem
  • Keine persönliche Beratung der Kund*innen

 

9 Tipps für einen erfolgreichen Selbstbedienungsschrank

  1. Das Auge kauft mit
    Je attraktiver die Produkte präsentiert sind, desto eher werden Leute am Schrank Halt machen. Die Grundvoraussetzung ist, dass sowohl der Verkaufsschrank selbst als auch die Umgebung sauber und ordentlich sind. Details wie eine Girlande oder eine Lichterkette im dunklen Winter werten den Standort weiter auf.
  2. Zeigen Sie Ihr Angebot!
    Gerade zu Beginn müssen die Menschen auf das neue Angebot aufmerksam werden. Gute Marketingmaßnahmen sind beispielsweise Flyer, Plakate, ein Social-Media-Account oder ein Bericht in der örtlichen Presse.
  3. Keine Fragen offenlassen
    Der Nachteil aller Selbstbedienungskonzepte ist, dass Sie als Verkäufer*in nicht persönlich vor Ort sind. Beschriften Sie Ihre Produkte deshalb mit allen nötigen Informationen wie Material, Preis und Herstellungsart. Liebevolle Etiketten sind das i-Tüpfelchen.
  4. Ausverkauft? Besser nicht!
    Füllen Sie Ihr Selbstbedienungshäuschen regelmäßig nach. Finden Kund*innen häufig einen halb leeren Schrank vor, kommen Sie vielleicht nicht wieder.
  5. Saisonal und voll im Trend
    Beobachten Sie kontinuierlich, welche Produkte besonders gut gehen und richten Sie Ihr Sortiment danach aus. An saisonalen Höhepunkten wie Ostern, Halloween oder Weihnachten werden entsprechende Deko oder Geschenke verstärkt nachgefragt.
  6. Wer steckt dahinter?
    Menschen wollen wissen, wer sich hinter den Produkten verbirgt - gerade bei Handmade Artikeln. Die Geschichte dahinter und Sympathie entscheiden mit. Bringen Sie also im Verkaufsschrank eine kurze Vorstellung von sich an. Ein individuelles Logo Ihrer Marke steigert den Wiedererkennungswert.
  7. Was darfs kosten?
    Den richtigen Preis für seine Produkte zu finden ist gar nicht so einfach. Dabei ist genau das entscheidend für den Gewinn. Verkaufen Sie Ihre Artikel nicht unter Wert. Beziehen Sie Materialkosten, den Arbeitsaufwand und die gewünschte Marge mit ein. Es kann auch hilfreich sein, die Preise ähnlicher Produkte anderer Shops zu vergleichen. Und sich letztendlich zu fragen: Was würde ich selbst dafür bezahlen?
  8. Wetterfest
    Schützen Sie Ihre Produkte vor der Witterung. Gegen Feuchtigkeit hilft eine wasserabweisende Lasur oder eine Überdachung. Achten Sie auch darauf, dass der Verkaufsschrank nicht der vollen Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Das UV-Licht lässt Dinge schnell ausbleichen und damit an Qualität verlieren.
  9. Bahn frei für Impulskäufe
    Viele Menschen kommen zufällig an einem Verkaufsschrank vorbei. Gefällt etwas, nehmen sie es spontan mit. Ärgerlich, wenn dann kein Geldbeutel dabei ist! Bieten Sie deshalb am besten mehrere Bezahlmöglichkeiten wie eine Kasse für Bargeld, Paypal und Überweisung an.

Den Selbstbedienungsschrank vor Diebstahl schützen

Die größte Angst vieler Betreibenden eines Verkaufsschrankes: Menschen nehmen Produkte mit, ohne zu bezahlen. Ein Restrisiko bleibt immer. Es gibt allerdings einige Maßnahmen, die es minimieren.

  • Stellen Sie den Verkaufsschrank an einem gut einsehbaren und beleuchteten Ort wie beispielsweise vor dem eigenen Fenster auf. Sie können den Schrank auch immer nur dann in den Hof stellen, wenn sie selbst zu Hause sind. Statten Sie ihn dafür am besten mit Rollen aus und fahren ihn weg, sobald Sie das Haus verlassen.
  • Befestigen Sie die Kasse fest am Schrank.
  • Installieren Sie eine Videoüberwachung. Hinweisschildern auf die Kamera schrecken zusätzlich ab.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig, ob etwas fehlt und gleichen es mit den Einnahmen ab. So bemerken Sie den Betrug rechtzeitig und können entsprechend reagieren.

 

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Ein Verkaufsautomat ist eine bewährte Alternative zum Selbstbedienungsschrank.

Ein Verkaufsautomat als bewährte Alternative

Der Marktbox-Betreiber Simon Orlob hat uns von seinen Erfahrungen erzählt. Er ist zunächst mit einem Selbstbedienungsstand auf Vertrauensbasis gestartet. Sein Ziel: Kartoffeln, Erdbeeren und Co. an den Mann und die Frau bringen. Anfangs war er begeistert und rundum zufrieden, denn das Angebot wurde beeindruckend gut angekommen. Viele Leute besuchten den Stand regelmäßig, um frisches Obst und Gemüse aus der Region zu kaufen. Doch leider kam relativ schnell die Ernüchterung.

“Es war einfach etwas mitzunehmen ohne zu bezahlen, das war auf Dauer dann frustrierend.” (Simon Orlob)

Immer häufiger fehlten Produkte, ohne dass Geld dafür in der Kasse war. Er dachte darüber nach, den Stand wieder aufzugeben. Doch die vielen begeisterten Kund*innen sprachen dagegen. Also machte er sich auf die Suche nach Alternativen. Und kam irgendwann auf die Idee, den Selbstbedienungsstand durch einen Verkaufsautomaten zu ersetzen! Die Vorteile des Standes blieben damit erhalten und Diebstahl wurde endlich verhindert.
Auch die Stammkund*innen seines “Proviantlagers” sind begeistert:

"Durch die Bank finden es alle super. Sie finden es schön, dass es ein großes Sortiment an regionalen Produkten hier in der Region gibt und dass man mit Karte zahlen kann." (Simon Orlob)

Er hat in der Marktbox die perfekte Alternative zu seinem Selbstbedienungsstand gefunden.

Mit Selbstbedienungskonzepten zu einem lukrativen Nebenverdienst

In anderen Ländern gehören die Selbstbedienungsgeschäfte mit Vertrauenskasse schon viel selbstverständlicher zum Landschaftsbild. In unserem letzten Urlaub in Dänemark kamen wir an unzähligen kleinen Ständen am Straßenrand vorbei. Honig, Eier, Gemüse, Keramik - das Angebot war riesig. Warum nicht auch mehr und mehr in Deutschland etablieren? Denn Verkaufsschränke sind ein super Einstieg, um nebenbei seine eigenen Produkte zu verkaufen. Sie punkten mit wenig zeitlichem Aufwand und kaum Kosten. Wer das Diebstahlrisiko verhindern möchte, setzt auf Verkaufsautomaten als sichere Alternative zu offenen Verkaufsschränken. Ob Verkaufsautomat oder Selbstbedienungshäuschen: Wagen Sie den Schritt zum eigenen kleinen Geschäft!

Ihr direkter Ansprechpartner

Lukas Krebs
+49 431 30147580