Von Standort bis Kosten: Alles zu Getränkeautomaten
Jeder kennt`s: Das Gefühl, wenn genau im richtigen Moment ein Getränkeautomat im Blickfeld auftaucht. Egal, ob man an einem sonnigen Tag gemütlich durch die Stadt schlendert oder eine Wanderung durch die Weinberge unternimmt. Die unerwartete Erfrischung zaubert einem einfach ein Lächeln ins Gesicht. Genauso wie der regionale Wein oder Traubensaft als Mitbringsel für Zuhause. Warum also nicht einen Getränkeautomaten aufstellen und bares Geld verdienen?
Vom schnellen Durstlöscher bis zum exquisiten Trinkgenuss
Die Möglichkeiten, einen Getränkeautomaten zu befüllen, sind vielfältig. Am gängigsten sind Verkaufsautomaten mit Softdrinks aller Art. Sie sind vom Schulhof übers Bahngleis bis hin zur Einkaufsstraße nahezu überall zu finden. Automaten mit alkoholischen Getränken erfreuen sich vor allem in Partyvierteln großer Beliebtheit. Inzwischen entdecken aber auch zunehmend mehr Direktvermarktende die Verkaufsautomaten für sich. Ob Brauer*in, Winzer*in oder Landwirt*in: Sie bieten dort erfolgreich ihre Erzeugnisse wie Bier, Wein oder Saft an.
Darf man einen Getränkeautomaten aufstellen?
Sind einige Voraussetzungen wie ein Gewerbe erfüllt, darf jeder einen Getränkeautomaten betreiben.
- Gewerbeanmeldung: Da der Verkauf von Getränken eine Geschäftstätigkeit darstellt, ist eine Gewerbeanmeldung obligatorisch. Das geht unkompliziert beim zuständigen Gewerbeamt.
Tipp: Selbstgemachte Lebensmittel wie Most oder Saft, die “überwiegend aus eigenem Anbau” stammen, dürfen auf dem eigenen Grundstück in vielen Gemeinden ohne Gewerbeanmeldung verkauft werden. Wir empfehlen, sich vor Ort über die geltenden Regularien zu informieren.
- Lebensmittelkennzeichnung: Selbst produzierte Lebensmittel müssen mit Hinweisen zu Inhaltsstoffen und Mindesthaltbarkeit versehen werden.
- Jugendschutzgesetz: Möchten Sie einen Wein- oder Bierautomaten betreiben, muss sichergestellt sein, dass Jugendliche keinen Zugriff haben. Sie benötigen deshalb einen Getränkeautomaten mit Alterskontrolle.
- Steuerrecht: Die Einkünfte sind bei der Steuererklärung anzugeben. Bei verhältnismäßig niedrigem Automaten-Umsatz kann die Kleinunternehmerregelung und damit eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
- Baurecht: Befindet sich der Automat in oder auf gewerblich genutzten Flächen, ist er grundsätzlich genehmigungsfrei. Inwieweit für Ihren Getränkeautomaten im Außenbereich eine Genehmigung nötig ist, hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Hier gibt das zuständige Landratsamt Auskunft.





