Leitfaden für die Genehmigung eines Verkaufsautomaten
1) Standort auswählen
Entscheiden Sie zuerst, wo Ihr Verkaufsautomat stehen soll:
- auf Ihrem eigenen Grundstück
- auf gemieteter Fläche
- im Gebäude
- im Außenbereich
- auf öffentlichem Grund
Davon hängt ab, ob eine Genehmigung nötig ist.
2) Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen
Steht der Automat nicht auf Ihrem eigenen Grundstück, brauchen Sie einen Mietvertrag . Dieser dient gleichzeitig als schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Denn ohne diese Zustimmung können Sie keine Genehmigung beantragen.
3) Mit Bauamt oder Gemeinde sprechen
Bevor Sie den Automaten bestellen, sollten Sie Ihr Vorhaben kurz beim zuständigen Bauamt vorstellen. Meist reicht dafür:
- Foto oder Skizze des geplanten Standorts
- Maße des Automaten
- Beschreibung, was verkauft werden soll
Fragen Sie konkret nach, ob Sie für diesen Verkaufsautomaten eine Baugenehmigung brauchen oder eine Anzeige ausreicht.
4) Je nach Auskunft: Baugenehmigung beantragen
Ihr zuständiges Bauamt verlangt eine Genehmigung? Dann bereiten Sie zunächst alle nötigen Unterlagen vor. Das sind meist folgende:
- Lageplan
- Fotos oder Skizzen
- technische Daten des Automaten (Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn benötigt)
- Beschreibung der Produkte
- gegebenenfalls Mietvertrag
- bei manchen Behörden auch Gewerbeanmeldung oder Führungszeugnis
Alles beisammen? Dann können Sie den Antrag stellen. Rechnen Sie mit ca. 1-4 Wochen Bearbeitungszeit bei einfachen Fällen oder gegebenenfalls mehreren Wochen bei öffentlichen Flächen oder größeren Aufbauten. Das hängt allerdings stark von Ihrem zuständigen Amt ab.
Tipp: Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren deutlich.
5) Automat aufstellen
Die Genehmigung ist durch? Dann können Sie Ihren Automaten jetzt aufstellen. Denken Sie an folgende Vorschriften:
- Name und Anschrift des Betreibenden am Automaten anbringen
- Preise und ggf. Jugendschutz-Hinweise sichtbar machen
- bei Lebensmitteln Hygiene- und Kennzeichnungspflichten einhalten
Weitere rechtliche Anforderungen
Die zweite rechtliche Anforderung neben der Baugenehmigung ist eine Gewerbeanmeldung. Diese erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, kostet meist zwischen 20 und 60 € und ist in der Regel relativ schnell online erledigt. Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung, sobald Sie etwas verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dies hauptberuflich oder nur im Nebengewerbe tun.
Es ist keine Gewerbeanmeldung nötig, wenn ... :
- … Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben und der Automat zu diesem bestehenden Betrieb gehört (z. B. Bäckerei, Hofladen, Tankstelle). Dann genügt oft eine Erweiterung oder Ummeldung Ihres bestehenden Gewerbes.
- ... Sie als Landwirt*in ausschließlich eigene “Urprodukte” verkaufen (z. B. Eier, Kartoffeln, Obst vom eigenen Hof). Die reine Urproduktion gilt in Deutschland normalerweise nicht als Gewerbe. Sobald Sie aber fremde Produkte oder verarbeitete Waren anbieten, wird meist doch eine Gewerbeanmeldung nötig.
Je nachdem, was sie verkaufen, gibt es noch ein paar weitere rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt:
Weniger aufwendig, als viele denken
Da die Regelungen für die Genehmigung von Automaten von Bundesland zu Bundesland und oft auch von Gemeinde zu Gemeinde etwas verschieden sind, ist der erste Schritt: einfach nachfragen. Das spart das selbstständige Wälzen von Bauordnungen und Gesetzestexten. Die gute Nachricht ist aber: In vielen Anwendungsfällen von Verkaufsautomaten - diese Erfahrung haben zumindest viele unserer marktbox-Betreiber*innen gemacht - ist das Aufstellen genehmigungsfrei. Ob Handgemachtes auf dem eigenen Grundstück, Obst & Gemüse auf dem eigenen Hof, Brot und Brötchen vor der Bäckerei oder allerlei Nützliches an der Tankstelle: Meist sind die Standorte von Verkaufsautomaten an einen bestehenden Betrieb angegliedert und die zuständigen Behörden verlangen keine extra Genehmigung. Ist eine Baugenehmigung nötig, hält sich der Aufwand in Grenzen und die Chancen, dass diese erteilt wird, sind hoch.
Fragen kostet nichts;): Erklären Sie Ihrem zuständigen Bauamt, was Sie vorhaben. Meist sind die Gemeinden offen und freuen sich über die neue Einkaufsmöglichkeit und die lokale Nahversorgung.
Hinweis: Dieser Artikel soll eine allgemeine Einschätzung geben und stellt keine Rechtsberatung dar! Letztendlich entscheidet immer das zuständige Bauamt, ob eine Genehmigung nötig ist oder nicht.
Häufige Fragen zur Genehmigung von Verkaufsautomaten
Brauche ich für einen Verkaufsautomaten immer eine Baugenehmigung?
Nein. In vielen Fällen ist ein Verkaufsautomat genehmigungsfrei – zum Beispiel, wenn er auf Privatgrundstücken oder an einem bestehenden Gewerbebetrieb steht. Auf öffentlichen Flächen, im Außenbereich oder bei zusätzlichen Aufbauten wie Überdachungen ist allerdings oft eine Genehmigung nötig.
Wer ist für die Genehmigung eines Verkaufsautomaten zuständig?
Das örtliche Bauamt beziehungsweise die Gemeinde erteilt die Baugenehmigung für Verkaufsautomaten. Dort erfahren Sie auch, ob für Ihren Standort eine Genehmigung nötig ist oder ob eine Anzeige ausreicht.
Ist ein Verkaufsautomat auf dem eigenen Grundstück genehmigungsfrei?
Oft ist für einen Verkaufsautomaten auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung nötig. Das gilt vor allem, wenn der Automat an einen bestehenden Betrieb angegliedert ist. Entscheidend sind aber immer die Bauordnung des Bundeslandes, die Gemeinde und die genaue Art der Aufstellung.
Wie lange dauert die Genehmigung für einen Verkaufsautomaten?
Das hängt vom Standort und vom zuständigen Amt ab. Einfache Fälle sind oft in 1 bis 4 Wochen erledigt. Bei öffentlichen Flächen oder größeren Bauten wie einem Automatenkiosk kann es auch mehrere Wochen oder Monate dauern.