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Brauche ich für meinen Verkaufsautomaten eine Genehmigung?

Brauche ich für meinen Verkaufsautomaten eine Genehmigung? Header-Bild
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How to: Verkaufsautomaten genehmigen lassen

Dass es eine gute Idee ist, einen Verkaufsautomaten aufzustellen, davon sind viele überzeugt. Doch dann denken einige an einen Berg an Formularen und Vorschriften. Und schieben die Idee beiseite. Dabei ist die Bürokratie (ausnahmsweise) gar keine so große Sache, wie viele befürchten! Für manche Automaten braucht es nicht mal eine Genehmigung. Bei anderen ist der Prozess meist relativ schnell erledigt. In diesem Artikel nehmen wir Ihnen die Befürchtungen von Formular-Bergen und Ämter-Marathons. Lesen Sie, wann Sie überhaupt eine Genehmigung für Ihren Automaten brauchen und wie Sie diese bekommen.

Nicht für jeden Automaten wird eine Genehmigung fällig. Das regelt die Bauordnung der Bundesländer.

Brauche ich für meinen Verkaufsautomaten eine Genehmigung? Bild
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Wann brauche ich eine Genehmigung für den Automaten?

Wenn von einer Genehmigung die Rede ist, bezieht sich das in der Regel auf eine Baugenehmigung. Diese regelt das zuständige Bauamt. Grundsätzlich werden Verkaufsautomaten meist als “bauliche Anlage” behandelt, die zunächst mal eine Genehmigung bräuchten. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, die Automaten-Betreibende betreffen. Wichtig: Da die Bauaufsicht in Deutschland Ländersache ist, kann die Regelung in jedem Bundesland etwas anders sein. Der einfachste Weg herauszufinden, ob Sie für Ihren Automaten eine Genehmigung brauchen, ist es, bei Ihrem zuständigen Bauamt nachzufragen.

Auch wenn es Unterschiede gibt, gilt meist: Sie brauchen keine Genehmigung, wenn der Automat an einem bestehenden Laden oder Firmengebäude oder auf Ihrem Privatgrundstück steht. Genehmigungspflichtig sind hingegen häufig Automaten auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise an der Landstraße, im Park oder auf Plätzen.

Für einen ersten kurzen Überblick haben wir für Sie einen Blick in die Bauordnung der Länder geworfen (Hinweis: Wir gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität).

Rechtslage je nach Bundesland

Bundesland Regelungen
Baden-Württemberg
  • an bestehendem gewerblichen Gebäude oder Privatgrundstück meist genehmigungsfrei
  • Genehmigung im Außenbereich, auf kommunaler Fläche oder in einem Wohngebiet nötig
  • gute Chancen auf Genehmigung, solange der Standort gewerblich zulässig ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Baden-Württemberg
Bayern
  • Automaten an bestehenden gewerblichen Gebäuden häufig verfahrensfrei
  • Genehmigung erforderlich bei freistehenden Automaten, im Außenbereich, auf öffentlichem Grund oder mit zusätzlicher Überdachung
  • in Gewerbegebieten meist gut genehmigungsfähig, in Wohngebieten manchmal schwieriger
  • Rechtsgrundlage: BayBO Art. 57 „Verfahrensfreie Bauvorhaben"
Berlin
  • innerhalb bestehender Verkaufsräume oder auf privatem Gewerbegrundstück oft genehmigungsfrei
  • im öffentlichen Raum oder sichtbar im Straßenraum genehmigungspflichtig
  • in Misch- und Gewerbegebieten häufig genehmigungsfähig, in Wohngebieten manchmal schwieriger
  • Rechtsgrundlage: Bauordnung Berlin (§ 61)
Brandenburg
  • an bestehenden gewerblichen Gebäuden genehmigungsfrei
  • bei freistehenden Automaten oder im Außenbereich Genehmigung nötig
  • auf landwirtschaftlichen Betrieben zur Direktvermarktung oft genehmigungsfähig
  • Rechtsgrundlage: Brandenburgische Bauordnung (§ 61)
Bremen
  • an bestehenden Gebäuden oft genehmigungsfrei
  • auf öffentlichem Grund oder mit zusätzlicher Einhausung genehmigungspflichtig
  • Genehmigungschancen im Gewerbegebiet besser als in Wohnlagen
  • Rechtsgrundlage: Bremische Landesbauordnung
Hamburg
  • im Innenbereich oder innerhalb eines bestehenden Geschäfts meist genehmigungsfrei
  • Genehmigung nötig, wenn der Automat außen sichtbar im öffentlichen Straßenraum steht
  • Genehmigung wird meist erteilt, wenn keine Verkehrs- oder Gestaltungsprobleme entstehen
  • Rechtsgrundlage: Hamburgische Bauordnung
Hessen
  • Auf eigenem Betriebsgelände oder an einer Gewerbeimmobilie oft verfahrensfrei
  • bei freistehender Aufstellung oder im Außenbereich genehmigungspflichtig
  • Hofautomaten zur Direktvermarktung werden in der Regel problemlos genehmigt
  • Rechtsgrundlage: Hessische Bauordnung
Mecklenburg-Vorpommern
  • kleine Automaten auf bestehendem Gewerbegrundstück genehmigungsfrei
  • im Außenbereich oder an touristischen Standorten Genehmigung nötig
  • in Tourismusgebieten oft genehmigungsfähig, wenn sich der Automat optisch einfügt
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (§ 61)
 Niedersachsen
  • bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 10 m³ oft genehmigungsfrei
  • größere Automaten oder Automatenläden benötigen Baugenehmigung
  • gute Chancen im Gewerbegebiet oder auf dem Hof
  • Rechtsgrundlage: Niedersächsische Bauordnung
Nordrhein-Westfalen
  • Automaten an bestehenden gewerblichen Gebäuden häufig genehmigungsfrei
  • bei freistehenden Automaten, Außenbereich oder öffentlicher Fläche Genehmigung nötig
  • in Gewerbegebieten meist sehr gute Chancen
  • Rechtsgrundlage: BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalz
  • Baugenehmigung in der Regel notwendig, wenn der Automat draußen und dauerhaft steht
  • besonders gute Chancen, wenn der Automat zur Vermarktung eigener Produkte dient
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (§ 62)
 Saarland
  • kleine Automaten an bestehenden Gebäuden meist genehmigungsfrei
  • für freistehende Automaten, Überdachungen oder Aufstellung im Außenbereich Genehmigung nötig
  • in Gewerbegebieten häufig problemlos genehmigungsfähig
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Saarland (§ 61)
Sachsen
  • auf bestehendem Betriebsgelände oft genehmigungsfrei
  • außerhalb bebauter Bereiche oder bei größerem Aufbau genehmigungspflichtig
  • im ländlichen Raum für Direktvermarktung meist gute Chancen
  • Rechtsgrundlage: Sächsische Bauordnung
Sachsen-Anhalt
  • kleine Automaten auf privatem Gewerbegrundstück oft verfahrensfrei
  • auf öffentlicher Fläche oder im Außenbereich Baugenehmigung nötig
  • Genehmigung wird meist erteilt, wenn der Bebauungsplan gewerbliche Nutzung zulässt
  • Rechtsgrundlage: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (§ 60)
Schleswig-Holstein
  • Automaten an bestehenden Gebäuden häufig genehmigungsfrei
  • bei frei stehenden Automaten oder touristischen Standorten außerhalb von Gewerbeflächen Genehmigung nötig
  • mit Zustimmung der Gemeinde oft genehmigungsfähig
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (§ 61)
Thüringen
  • auf privatem Betriebsgelände oft verfahrensfrei
  • im Außenbereich, auf öffentlichen Flächen oder bei größerer Einhausung Genehmigung erforderlich
  • besonders für Hofautomaten meist gute Chancen auf Genehmigung
  • Rechtsgrundlage: Thüringer Bauordnung (§ 60)

 

 

Genehmigung für Verkaufsautomaten in Österreich

Auch in Österreich hängt die genaue Rechtslage vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel ist ein einzelner Verkaufsautomat auf einem Privatgrundstück oder an einem bestehenden Gewerbe meist genehmigungsfrei. Sobald bauliche Veränderungen wie ein Fundament, eine Überdachung, Seitenwände oder ein ganzer Container dazukommen, ist eine Genehmigung nötig. Auf öffentlichem Grund braucht man in der Regel zusätzlich die Erlaubnis der Gemeinde. Ab welcher Größe und an welchen Standorten der Automat bewilligungspflichtig ist und wann eine einfache Anzeige genügt, regelt das jeweilige Bundesland.

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich gibt in der folgenden Broschüre einen guten Überblick über die Direktvermarktung mit Automaten.

Auch in Österreich gilt: Erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihren Verkaufsautomaten aufstellen, bei Ihrer Gemeinde und dem zuständigen Bauamt.

Brauche ich für meinen Verkaufsautomaten eine Genehmigung? Bild
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Tipp: Ein kurzer Anruf bei Ihrem zuständigen Bauamt erspart lange Recherchen und verschafft Ihnen Gewissheit.

Leitfaden für die Genehmigung eines Verkaufsautomaten

1) Standort auswählen

Entscheiden Sie zuerst, wo Ihr Verkaufsautomat stehen soll:

  • auf Ihrem eigenen Grundstück
  • auf gemieteter Fläche
  • im Gebäude
  • im Außenbereich
  • auf öffentlichem Grund

Davon hängt ab, ob eine Genehmigung nötig ist.

2) Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen

Steht der Automat nicht auf Ihrem eigenen Grundstück, brauchen Sie einen Mietvertrag . Dieser dient gleichzeitig als schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Denn ohne diese Zustimmung können Sie keine Genehmigung beantragen.

3) Mit Bauamt oder Gemeinde sprechen

Bevor Sie den Automaten bestellen, sollten Sie Ihr Vorhaben kurz beim zuständigen Bauamt vorstellen. Meist reicht dafür:

  • Foto oder Skizze des geplanten Standorts
  • Maße des Automaten
  • Beschreibung, was verkauft werden soll

Fragen Sie konkret nach, ob Sie für diesen Verkaufsautomaten eine Baugenehmigung brauchen oder eine Anzeige ausreicht.

4) Je nach Auskunft: Baugenehmigung beantragen

Ihr zuständiges Bauamt verlangt eine Genehmigung? Dann bereiten Sie zunächst alle nötigen Unterlagen vor. Das sind meist folgende:

  • Lageplan
  • Fotos oder Skizzen
  • technische Daten des Automaten (Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn benötigt)
  • Beschreibung der Produkte
  • gegebenenfalls Mietvertrag
  • bei manchen Behörden auch Gewerbeanmeldung oder Führungszeugnis

Alles beisammen? Dann können Sie den Antrag stellen. Rechnen Sie mit ca. 1-4 Wochen Bearbeitungszeit bei einfachen Fällen oder gegebenenfalls mehreren Wochen bei öffentlichen Flächen oder größeren Aufbauten. Das hängt allerdings stark von Ihrem zuständigen Amt ab.

Tipp: Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren deutlich.

5) Automat aufstellen

Die Genehmigung ist durch? Dann können Sie Ihren Automaten jetzt aufstellen. Denken Sie an folgende Vorschriften:

  • Name und Anschrift des Betreibenden am Automaten anbringen
  • Preise und ggf. Jugendschutz-Hinweise sichtbar machen
  • bei Lebensmitteln Hygiene- und Kennzeichnungspflichten einhalten

Weitere rechtliche Anforderungen

Die zweite rechtliche Anforderung neben der Baugenehmigung ist eine Gewerbeanmeldung. Diese erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, kostet meist zwischen 20 und 60 € und ist in der Regel relativ schnell online erledigt. Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung, sobald Sie etwas verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dies hauptberuflich oder nur im Nebengewerbe tun.

Es ist keine Gewerbeanmeldung nötig, wenn ... :

  • … Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben und der Automat zu diesem bestehenden Betrieb gehört (z. B. Bäckerei, Hofladen, Tankstelle). Dann genügt oft eine Erweiterung oder Ummeldung Ihres bestehenden Gewerbes.
  • ... Sie als Landwirt*in ausschließlich eigene “Urprodukte” verkaufen (z. B. Eier, Kartoffeln, Obst vom eigenen Hof). Die reine Urproduktion gilt in Deutschland normalerweise nicht als Gewerbe. Sobald Sie aber fremde Produkte oder verarbeitete Waren anbieten, wird meist doch eine Gewerbeanmeldung nötig.

Je nachdem, was sie verkaufen, gibt es noch ein paar weitere rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt:

Weniger aufwendig, als viele denken

Da die Regelungen für die Genehmigung von Automaten von Bundesland zu Bundesland und oft auch von Gemeinde zu Gemeinde etwas verschieden sind, ist der erste Schritt: einfach nachfragen. Das spart das selbstständige Wälzen von Bauordnungen und Gesetzestexten. Die gute Nachricht ist aber: In vielen Anwendungsfällen von Verkaufsautomaten - diese Erfahrung haben zumindest viele unserer marktbox-Betreiber*innen gemacht - ist das Aufstellen genehmigungsfrei. Ob Handgemachtes auf dem eigenen Grundstück, Obst & Gemüse auf dem eigenen Hof, Brot und Brötchen vor der Bäckerei oder allerlei Nützliches an der Tankstelle: Meist sind die Standorte von Verkaufsautomaten an einen bestehenden Betrieb angegliedert und die zuständigen Behörden verlangen keine extra Genehmigung. Ist eine Baugenehmigung nötig, hält sich der Aufwand in Grenzen und die Chancen, dass diese erteilt wird, sind hoch.
Fragen kostet nichts;): Erklären Sie Ihrem zuständigen Bauamt, was Sie vorhaben. Meist sind die Gemeinden offen und freuen sich über die neue Einkaufsmöglichkeit und die lokale Nahversorgung.

 

Hinweis: Dieser Artikel soll eine allgemeine Einschätzung geben und stellt keine Rechtsberatung dar! Letztendlich entscheidet immer das zuständige Bauamt, ob eine Genehmigung nötig ist oder nicht.

 

Häufige Fragen zur Genehmigung von Verkaufsautomaten

Brauche ich für einen Verkaufsautomaten immer eine Baugenehmigung?

Nein. In vielen Fällen ist ein Verkaufsautomat genehmigungsfrei – zum Beispiel, wenn er auf Privatgrundstücken oder an einem bestehenden Gewerbebetrieb steht. Auf öffentlichen Flächen, im Außenbereich oder bei zusätzlichen Aufbauten wie Überdachungen ist allerdings oft eine Genehmigung nötig.

Wer ist für die Genehmigung eines Verkaufsautomaten zuständig?

Das örtliche Bauamt beziehungsweise die Gemeinde erteilt die Baugenehmigung für Verkaufsautomaten. Dort erfahren Sie auch, ob für Ihren Standort eine Genehmigung nötig ist oder ob eine Anzeige ausreicht.

Ist ein Verkaufsautomat auf dem eigenen Grundstück genehmigungsfrei?

Oft ist für einen Verkaufsautomaten auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung nötig. Das gilt vor allem, wenn der Automat an einen bestehenden Betrieb angegliedert ist. Entscheidend sind aber immer die Bauordnung des Bundeslandes, die Gemeinde und die genaue Art der Aufstellung.

Wie lange dauert die Genehmigung für einen Verkaufsautomaten?

Das hängt vom Standort und vom zuständigen Amt ab. Einfache Fälle sind oft in 1 bis 4 Wochen erledigt. Bei öffentlichen Flächen oder größeren Bauten wie einem Automatenkiosk kann es auch mehrere Wochen oder Monate dauern.

 

Lukas Krebs - Ihr direkter Ansprechpartner

Ihr direkter Ansprechpartner

Lukas Krebs
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