Handmade with love: Selbstgemachtes verkaufen
“Mit Liebe selbstgemacht” ist ein Werbeslogan, in dem beachtlich viel Wahres steckt. Häkeln, Makramee, Nähen, Töpfern oder Stricken - Handarbeiten liegen im Trend. Sich kreativ auszuleben und etwas mit den Händen zu erschaffen, hilft abzuschalten und macht schlicht und ergreifend Spaß. Noch schöner ist es, anderen mit den liebevollen Handarbeiten eine Freude zu machen. Deshalb entsteht bei vielen der Wunsch, ihre handgemachten Produkte zu verkaufen. Ob ein Selbtbedienungsschrank, ein eigener Online-Shop oder ein Verkaufsautomat für Selbstgemachtes: Spielen auch Sie mit dem Gedanken, ein eigenes Handmade Business aufzuziehen? Alles Wissenswerte dazu finden Sie in diesem Beitrag.
Der Weg zum eigenen Handmade-Business
Bevor man sich ins Geschäft stürzt, steht die Frage: Darf man Selbstgemachtes verkaufen? Grundsätzlich lautet die Antwort erst einmal Ja. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten.
- Gewerbeanmeldung
Dies geschieht beim zuständigen Gewerbeamt und kostet zwischen 20 und 60 €. Für den Verkauf von Handarbeiten im Nebenerwerb kommt meist die Kleinunternehmerregelung infrage. Das bedeutet, dass man bis zu einer bestimmten Grenze von der Umsatzsteuer befreit ist. - Steuern
Die Gewinne aus dem Handmade-Shop sind bei der Einkommensteuer anzugeben. Ohne Kleinunternehmerregelung muss außerdem die Umsatzsteuer abgeführt werden. Vor dem Start ist die Tätigkeit in jedem Fall beim Finanzamt zu melden und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. - Besondere Vorschriften
Bei einigen Produkten wie beispielsweise Lebensmittel, Kosmetika oder Spielzeug gelten spezielle Regelungen im Hinblick auf Produktsicherheit und Hygiene. Wir empfehlen, sich hier gesondert zu informieren. In diesem Zusammenhang ist außerdem die Kennzeichnungspflicht von Inhaltsstoffen, Allergenen oder Mindesthaltbarkeit einzuhalten. - Online-Handel
Möchte man Selbstgemachtes online verkaufen, gilt es Vorschriften wie die Angabe eines Impressums, Datenschutzbestimmungen oder Verbraucherrechte bezüglich Widerruf und mehr zu beachten. - Verpackungslizenz
Jeder Handelnde, der Verpackungen in den Umlauf bringt, benötigt eine Verpackungslizenz. Diese dient dazu, die Recyclinggebühren abzudecken.
Ist alles Rechtliche geklärt, steht dem eigenen Handmade-Shop nichts mehr im Weg. Lieber auf Nummer sicher gehen? Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hilft, alle offenen Fragen zu klären. Oft gibt es auch Gründerzentren oder Start-up-Communities vor Ort, die einen beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.