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Braucht mein Verkaufsautomat eine TSE?

Braucht mein Verkaufsautomat eine TSE? Header-Bild
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Alles zur Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Braucht ein Verkaufsautomat eine TSE? Das ist eine der Fragen, die vielen marktbox-Interessent*innen unter den Nägeln brennt. Die Antwort ist schnell und unkompliziert: Nein, ein Warenautomat benötigt keine TSE. Und so viel schon vorab: Sollte sich das ändern, wäre sie problemlos in die marktbox-Systeme integrierbar. Für alle, die mehr wissen wollen, haben wir die wichtigsten Infos rund um die Technische Sicherheitseinrichtung kurz und knapp zusammengestellt.

Gut zu wissen: Ein Verkaufsautomat benötigt keine TSE.

Braucht mein Verkaufsautomat eine TSE? Bild
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Was ist die TSE?

Seit 2020 ist die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, für alle elektronischen Kassensysteme Pflicht. Zu finden ist diese Vorschrift im § 146a der Abgabenordnung. Vereinfacht ausgedrückt: Das System bewirkt, dass Transaktionsdaten nicht mehr verändert werden können und jederzeit für die Steuerbehörde nachvollziehbar sind.

Dafür setzt sich die TSE aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:

  • Sicherheitsmodul:
    Dieses Modul erfasst zunächst jede Transaktion und weist ihr eine Signatur zu. Diese eindeutige Signatur bewirkt, dass jede Transaktion eindeutig nachvollzogen werden kann.
  • Speichermodul:
    Die erfassten Transaktionen werden dann fälschungssicher und in einem gesetzeskonformen Format gespeichert.
  • Digitale Schnittstelle:
    Die gespeicherten Daten können über eine Schnittstelle jederzeit vom zuständigen Finanzamt ausgelesen und geprüft werden. 

Die Technische Sicherheitseinrichtung ist via USB oder SD-Karte und als Cloud-Lösung realisierbar. Einzige Voraussetzung: Sie muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.

Wozu dient die TSE?

Eine TSE sorgt dafür, dass Transaktionsdaten zu Verkäufen und Einnahmen nicht manipuliert werden können. Denn vorher war es relativ leicht möglich, Umsätze im Nachhinein zu verändern und damit die Gewinne zu verfälschen. Die TSE macht jetzt sämtliche Geschäftsvorgänge transparent und ermöglicht Prüfungen durch das Finanzamt. Kurzum: Sie verhindert Steuerhinterziehung.

Welche Geräte brauchen eine TSE?

Laut dem zugehörigen Paragraph muss jedes “elektronisches Aufzeichnungssystem” mit einer TSE ausgestattet sein . Aber was bedeutet “elektronisches Aufzeichnungssystem”? Zunächst sind damit jegliche Formen von elektronischen Kassensystemen und Registrierkassen, wie man sie aus Einkaufsläden, Restaurants, Bäckereien und Co. kennt, gemeint. Aber auch Taxameter und Wegstreckenzähler fallen unter die Pflicht. Dabei ist es egal, ob es sich um eine herkömmliche Registrierkasse oder Systeme mit Tablet oder App handelt. Vereinfacht ausgedrückt: Überall dort, wo Kund*innen an einer elektronischen Kasse eine Ware oder Dienstleistung bezahlen, muss eine TSE integriert sein.

Welche Geräte brauchen keine TSE?

Es gibt auch einige Ausnahmen von der TSE-Pflicht. Gemäß der sogenannten Kassensicherungsverordnung gelten Automaten unterschiedlicher Art nicht als Kassensystem und benötigen dementsprechend keine Technische Sicherheitseinrichtung. Somit sind Automaten wie beispielsweise Kassen- und Parkscheinautomaten, Spielautomaten oder eben Verkaufs- bzw. Warenautomat nicht von der TSE-Pflicht betroffen.

Konkret heißt es im dort im § 1 über elektronische Aufzeichnungssyteme:

“1) Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nicht als elektronische Aufzeichnungssysteme gelten
1. Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker,
2. Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge,
3. elektronische Buchhaltungsprogramme,
4. Waren- und Dienstleistungsautomaten,
5. Geldautomaten sowie
6. Geld- und Warenspielgeräte.” (KassenSichV, § 1)

Braucht mein Verkaufsautomat eine TSE? Bild
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Lukas, Gründer von marktbox, möchte für die Zukunft gerüstet sein: “Bei Bedarf könnte die TSE problemlos in die Systeme integriert werden.”

Hilfe - was wenn doch TSE?!

Die Frage aller Fragen: Bleiben Automaten auch weiterhin ausgenommen von der TSE-Pflicht? Da hilft nur der Blick in die Glaskugel. Es wäre nicht das erste Mal, dass wir etablierte Geschäftsprozesse durch neue Gesetzgebungen umkrempeln müssen. Die gute Nachricht ist: Komme, was wolle! Dank innovativer Verkaufsautomaten - wie der marktbox - sind Sie auch für den Fall der Fälle gerüstet und müssen sich bezüglich TSE keinen Kopf machen.

 

 

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html (zuletzt aufgeruften am 25.07.25)

Ihr direkter Ansprechpartner

Lukas Krebs
+49 431 30147580